Infos zur Kommunalwahl

Welche Themen spielen bei der Kommunalwahl eine Rolle? Wir erklären euch den Ablauf der Gemeinderatswahl und listen die teilnehmenden Parteien auf. Die Berechnung der Sitzverteilung nach d'Hondt wird anhand eines Rechenbeispiels beschrieben. Zum Schluß findet ihr ein PDF mit allen Infos zum Download.

Kommunalwahl - Die Themen

Viele Themen können bei der Kommunalwahl eine Rolle spielen. Dabei sind eure Favoriten wahrscheinlich nicht immer die gleichen wie bei den Erwachsenen. Trotzdem kann es wichtig sein zu hören, was die Kandidatinnen und Kandidaten zu den "uninteressanten" Themen zu sagen haben, denn vielleicht drückt euch in ein paar Jahren der Schuh an der gleichen Stelle.

Hier habt ihr ein paar Themenvorschläge für die Diskussion in euer Gruppe, Klasse oder bei Veranstaltungen:

Ihr seht, die Liste ließe sich noch fast endlos weiterführen. Aber ihr habt sicherlich auch eigene Themen, die euch unter den Nägeln brennen. Wer wissen will, was es sonst noch für Themen geben könnte, schaut mal in unsere Linkliste oder auf die Webseiten der Kandidatinnen und Kandidaten. Auch in der Zeitung könnt ihr nachschauen oder Plakate am Straßenrand entdecken.
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Kommunal- oder Gemeinderatswahl - Infos und Ablauf

Der Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Stadt Mannheim, das sogenannte "Kommunalparlament". Die Zahl der Mitglieder bestimmt sich nach der Gemeindegröße und kann vom Gemeinderat in vorgegebenen Stufen variiert werden. In Mannheim hat der Gemeinderat 48 Mitglieder. Er wird für jeweils fünf Jahre gewählt und trifft die wichtigen Entscheidungen für unsere Stadt grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen.

Mit seinen wirtschaftlichen und politischen Grundentscheidungen bestimmt der Gemeinderat die Richtlinien der Stadtpolitik und den Handlungsrahmen für den Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung. Die wichtigsten Entscheidungen des Gemeinderats sind der Beschluss über den Haushaltsplan mit Stellenplan, sonstige Satzungsbeschlüsse, z. B. Bebauungspläne oder Abgabensatzungen, Investitions- und Personalentscheidungen.

Der Gemeinderat wird für fünf Jahre gewählt, der Wahltag ist im Kommunalwahlgesetz für Baden-Württemberg landeseinheitlich auf einen Sonntag zwischen dem 10. Mai und dem 20. November des jeweiligen Wahljahres festgelegt und wird vom Innenministerium bestimmt. In diesem Jahr findet die Wahl gemeinsam mit der Europawahl am 7. Juni statt.

Die Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig. Sie üben ihr Amt in der Freizeit aus und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung nach Satzung.
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So wird der Mannheimer Gemeinderat gewählt:

Wahlberechtigt bei der "Echtwahl" sind alle Bürgerinnen und Bürger Mannheims, die 18 sind, die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen und seit 3 Monaten in Mannheim leben.

für die Jugendwahl müssen diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, es genügt die persönliche Zugangskennung.

Du hast 48 Stimmen, soviel wie Gemeinderäte zu wählen sind.

Es stehen insgesamt 12 Parteien , Listen und Wählervereinigungen mit jeweils bis zu 48 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl:

Liste der zugelassenen Parteien , Listen und Wählervereinigungen mit Link zu ihren Kandidaten:

1.Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
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2.Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
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3.Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE)
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4.Mannheimer Liste Freie Wähler e.V. (ML)
Zur Kandidatenliste (PDF-Datei)

5.Freie Demokratische Partei (FDP)
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6.BürgerUnion Mannheim, Freie Unabhängige Wähler (BürgerUnion)
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7.DIE LINKE (DIE LINKE)
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8.DIE REPUBLIKANER ( REP)
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9.Wählergruppe Falzone

10.DIE BÜRGEROPPOSITION
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11.Europäische Liste Mannheim (EUM)

12.DEUTSCHE LISTE MANNHEIM (DLM)

 

Zur Stimmenvergabe wählst du auf der Startseite eine Liste aus.

Eine Liste kann im Ganzen gewählt werden (Stimmabgabe rechts oben), dann erhalten alle auf der Liste 1 Stimme.

Den Kandidatinnen und Kandidaten kannst du bis zu 3 Stimmen geben (kumulieren).

Du kannst noch weitere Listen öffnen und auch deren Kandidatinnen und Kandidaten wählen (panaschieren). Auch diesen kannst du bis zu 3 Stimmen geben.
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Sitzverteilung nach d'Hondt, keine 5% - Klausel

Sitzverteilung bei der Gemeinderatswahl nach d'Hondt

Das Berechnungsverfahren wurde von dem belgischen Juristen Victor d'Hondt (1841-1901) entwickelt und auch nach ihm benannt. Es wirkt zunächst sehr kompliziert, aber mit dem einfachen Beispiel unten ist es eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen.

Dabei werden die Stimmen für alle Listen zunächst durch 2, 3, 4 ... usw. geteilt. Danach werden die zu vergebenden Sitze der jeweils nächsten Höchstzahl zugeteilt. Das Verfahren wird deshalb auch als "D'Hondtsches Höchstzahlverfahren" bezeichnet.

Bei gleichen Höchstzahlen würde das Los über die Zuteilung des Sitzes entscheiden (gleiche Höchstzahl im Beispiel unten bei Sitz 9). Ein Losentscheid würde allerdings nur beim letzten Sitz durchgeführt. In unserem Beispiel nicht, weil ja die gleiche Höchstzahl mit dem nächsten Sitz bedient werden kann. (Nach oben)

Beispiel für die Verteilung von 16 Sitzen auf 3 Listen nach d'Hondt

Stimmenzahlen und Zuteilung der Sitze
a Liste1 Liste2 Liste 3
Teiler Stimmen Sitze Stimmen Sitze Stimmen Sitze
1 100.000 1. 80.000 2. 30.000 6.
2 50.000 3. 40.000 4. 15.000
 
3 33.333 5. 26.667 7. 10.000  
4 25.000 8. 20.000 (9 ?) 7.500  
5 20.000 (9 ?) 16.000   6.000
 
6 16.667   13.333   5.000  
             
Sitzzahl   4   3   1

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