Infos zur Europawahl

Was könnte bei einer Europawahl Thema sein? Hier findet ihr eine Liste mit Anregungen. Darunter stehen kurze Infos zur Europäischen Union, eine Beschreibung des Europaparlaments (EP) mit der Sitzverteilung, der Ablauf der Wahl und die teilnehmenden Parteien. Am Ende der Seite findet ihr ein PDF mit allen Infos zum Download.

 

Europawahl - Die Themen

Hier habt ihr ein paar Anregungen als Basis für eure Diskussionen und Beobachtungen:

Diskutiert darüber untereinander und mit den Kandidatinnen und Kandidaten. Schreibt sie an, ladet sie zu euch in den Unterricht ein oder schaut bei anderen Veranstaltungen rein.

 

Europawahl - Infos und Ablauf

Die Europäische Union


Die Europäischen Union besteht seit 01.01.2007 aus 27 Mitgliedstaaten:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Ihr Ziel ist die Schaffung eines immer engeren Zusammenschlusses der europäischen Völker mit einer gemeinsamen Verfassung und einer abgestimmten Politik auf allen Gebieten; Förderung eines ausgewogenen und dauerhaften wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts, insbesondere durch Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen, durch Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und durch Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion mit einer einheitlichen Währung. (Nach oben)

 

Das Europaparlament (EP)

Das Europäische Parlament wurde 1979 erstmals von den Bürgern der Mitgliedstaaten direkt gewählt.

Das Europäische Parlament (EP) vertritt die Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen 27 Staaten. Derzeit sind dies etwa 492 Millionen europäische Bürger. Das EP ist die einzige internationale Institution, deren Mitglieder demokratisch in allgemeiner direkter Wahl gewählt werden.

Mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 hat sich die Gesamtzahl der EU-Abgeordneten von bisher 732 vorübergehend auf insgesamt 785 erhöht. Zur Europawahl 2009 wird sich die Zahl der Abgeordneten aber wieder verringern.

Das EP spielt neben dem Europäischen Rat und der EU-Kommission eine Hauptrolle in der Führung der Europäischen Union. Das EU-Parlament beschließt zusammen mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) die EU-Gesetze und den Haushalt und es übt die demokratische Kontrolle über alle Organe der EU und insbesondere über die EU-Kommission aus.

Gewählt wird alle fünf Jahre, das nächste Mal am 7.Juni 2009. Bürgerinnen und Bürger der EU haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, wahlweise an ihrem Wohnsitz oder in ihrem Herkunftsland das aktive und passive Wahlrecht bei Europawahlen. Noch gilt in jedem Mitgliedstaat nationales Wahlrecht, da es ein europaweit einheitliches Wahlverfahren, das die Gründungsverträge schon vorsehen, noch nicht gibt.

 

Änderungen seit der Europawahl 2004

Anzahl der Sitze im Europäischen Parlament

Seit der letzten Europawahl im Juni 2004 saßen bis Januar 2007 736 Abgeordnete aus den 25 Mitgliedstaaten im Europäischen Parlament, davon 99 Abgeordnete aus Deutschland. Ebenfalls gibt es seit der Wahl 2004 eine klare Trennung der Mitgliedschaften für Abgeordnete: entweder ist ein Abgeordneter Mitglied des Europäischen Parlamentes oder eines nationalen Parlamentes, beides zusammen ist unvereinbar.

Mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 erhöht sich die Gesamtzahl der EU-Abgeordneten vorübergehend auf insgesamt 785. Zur Europawahl 2009 wird sich die Zahl der Abgeordneten wieder verringern.

Aus Deutschland kommen auch nach dem 7. Juni 2009 nach wie vor 99 Abgeordnete, denn diese Europawahl wird noch nach den Bestimmungen des EU-Vertrages von Nizza ablaufen. In diesem wird die Gesamtzahl der EU-Abgeordneten auf 736 reduziert und fast jedes Land muss Europa-Abgeordnete "abgeben". Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich beispielsweise verlieren jeweils sechs Abgeordneten-Sitze (von heute 78 auf dann 72); Deutschland und einige kleinere EU-Länder wie Zypern oder Malta hingegen behalten ihre jetzigen Abgeordnetenzahlen. Erst der Vertrag von Lissabon würde auch die Sitz-Zahl von Deutschland reduzieren und zwar um drei auf dann 96 Sitze.

Würde während der ab Juli 2009 beginnenden neuen Legislaturperiode der Lissabonner-Vertrag in Kraft treten, so hätte dies auch Auswirkungen auf die Größe des Europäischen Parlaments. Denn all jene Länder, denen nach dem Vertrag von Lissabon mehr Sitze zustehen als nach dem Nizza-Vertrag, dürften weitere Abgeordnete ins Europäische Parlament entsenden. Dann hätte beispielsweise Frankreich 74 Sitze und würde zwei weitere Mandatsträger nach Straßburg und Brüssel schicken. Das Europäische Parlament hätte somit 754 Abgeordnete, drei mehr als der Lissabonner Vertrag eigentlich vorsieht. Diese Differenz sind jene drei deutschen Abgeordneten, die noch gemäß dem Vertrag von Nizza (99 Abgeordnete!) ins Europäische Parlament gewählt werden. Denn gewählte Abgeordnete nachträglich wieder nach Hause zu schicken, das geht überhaupt nicht.

Während  des EU-Gipfels in Brüssel vom 11. -12. Dezember 2008 sind sich die EU-Staats- und Regierungschefs über mehrere Forderungen Irlands einig geworden. Ein zweites Referendum über den Vertrag von Lissabon in Irland ist nun möglich. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird das Referendum im Oktober 2009 abgehalten werden.
Damit reduzieren sich die Sitze im Parlament von derzeit  785 auf 736 wie in der Vertragsfassung von Nizza vorgesehen. Deutschland wählt damit 99 Abgeordnete für das Europaparlament.

 

Änderung der Sitzverteilung im Europäischen Parlament mit dem Vertrag von Nizza und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Reformvertrag von Lissabon in Kraft tritt:

Land Sitze

Sitze 2004-2009

Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon

Ab 7.Juni 2009 (nach dem Vertrag von Nizza)

Belgien

24

22

22

Bulgarien

18

18

17

Dänemark

14

13

13

Deutschland

99

96

99

Estland

6

6

6

Finnland

14

13

13

Frankreich

78

74

72

Griechenland

24

22

22

Irland

13

12

12

Italien

78

73

72

Litauen

13

12

12

Lettland

9

9

8

Luxemburg

6

6

6

Malta

5

6

5

Niederlande

27

26

25

Österreich

18

19

17

Polen

54

51

50

Portugal

24

22

22

Rumänien

35

33

33

Slowakei

14

13

13

Slowenien

7

8

7

Spanien

54

54

50

Schweden

19

20

18

Tschechische Republik

24

22

22

Ungarn

24

22

22

Vereinigtes Königreich

78

73

72

Zypern

6

6

6

Summe

785

750 + 1

736


So wird das Europaparlament gewählt:

In Mannheim wahlberechtigt bei der "Echtwahl" sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die 18 Jahre alt sind, die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen und in Mannheim leben. Die Angehörigen der anderen EU-Staaten müssen aber die Eintragung ins Wählerverzeichnis für die Europawahl vorher beantragen.

Für die Jugendwahl müssen diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, es genügt die persönliche Zugangskennung.

Du hast eine Stimme.

 

PDF zum Download

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