Wissenswertes

Landtagswahl - Die Themen
So wird der Landtag in Baden-Württemberg gewählt

Welche Parteien; Listen und Kandidat*innen nehmen in Mannheim teil?
Wie werden die Sitze verteilt ?

 

Landtagswahl - Die Themen

Viele Themen können bei der Landtagswahl eine Rolle spielen. Dabei sind eure Favoriten wahrscheinlich nicht immer die gleichen wie bei den Erwachsenen. Trotzdem kann es wichtig sein zu hören, was die Kandidat*innen zu den "uninteressanten" Themen zu sagen haben, denn vielleicht drückt euch in ein paar Jahren der Schuh an der gleichen Stelle.
Hier habt ihr einen Überblick zu aktuellen Themen der Landespolitik und Themenvorschläge für die Diskussion in euer Gruppe, Klasse oder bei Veranstaltungen:

Ihr seht, die Liste ließe sich noch fast endlos weiterführen. Aber ihr habt sicherlich auch eigene Themen, die euch unter den Nägeln brennen. Wer wissen will, was es sonst noch für Themen geben könnte, schaut mal in unsere Linkliste oder auf die Webseiten der Kandidat*innen. Auch in der Zeitung könnt ihr nachschauen oder Plakate am Straßenrand entdecken.
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Landtagswahl - Infos und Ablauf

So wird der Landtag in Baden-Württemberg gewählt:

Alle wahlberechtigten Bürger*innen Baden-Württembergs dürfen am 14. März Abgeordnete für den neuen Landtag wählen. Dazu erhält man eine Wahlbenachrichtigung per Post. Zusammen mit der Wahlbenachrichtigung und mit dem Personalausweis kann man sich dann am Tag der Wahl beim zugewiesenen Wahllokal als wahlberechtigte Bürger*in ausweisen. Alternativ kann man auch einen Wahlschein beantragen und ganz bequem von zu Hause aus per Briefwahl seine Stimme abgeben. In jedem Bundesland gibt es viele verschiedene Wahlkreise. In der Stadt Mannheim gibt es davon gleich zwei. Die Wähler*innen können bei der Landtagswahl nur eine einzige Stimme für jeweils einen Kandidierenden - und damit auch für eine Partei - aus ihrem eigenen Wahlkreis abgeben. Dazu muss man auf dem Wahlzettel lediglich ein Kreuz zum / zur gewünschten Kandidat*in setzen. Die Wahlperiode, über die die Wahlberechtigten entscheiden, dauert fünf Jahre.
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Liste der zugelassenen Parteien , Listen und Wählervereinigungen mit Link zu ihren Kandidaten:

Die in Mannheim antretende Listen, Parteien, Wählervereinigungen und Einzelkandidat*innen werden hier aufgeführt. Die Auflistung dabei mit in der Reihenfolge wie auf dem Stimmzettel (in Klammer der/die Ersatzkandidat*in) und mit der jeweiligen Nummer der Gesamtwahlliste:

Wahlkreis 35, Mannheim I (Nord)
01 Dr. Susanne Aschhoff (Deniz Gedik), DIE GRÜNEN
02 Lennart Christ (Karin Stefanie Urbansky). CDU
03 Robert Schmidt (Rüdiger Ernst), AfD
04 Dr. Stefan Fulst-Blei (Andrea Safferling), SPD
05 Dr. Julia Schilling (Leon Ostermann), FDP
06 Sven Metzmaier (Tanja Hilton), DIE LINKE
07 Martin Weinmann (Uwe Sorger), ÖDP
09 Anja Timme (Stephanie Simic) Die PARTEI
10 Martina Irmscher (), FREIE WÄHLER
14 Andreas Baum (Aldana Schmitt), dieBasis
17 Jessica Martin (Julius Hoderlein), KlimalisteBW
20 Uwe Kempermann (Sarah Nirmaier), W2020
21 Michael Vogtmann (Manuel Mollenhauer) Volt
22 Klaus Hellmer (), Einzelbewerber

Wahlkreis 36, Mannheim II (Süd)
01 Elke Zimmer (Nina Wellenreuther), DIE GRÜNEN
02 Dr. Alfried Wieczorek (Oliver Althausen). CDU
03 Heinrich Koch (Dr. Gerhard Schäffner), AfD
04 Dr. Boris Weirauch (Nazan Kapan), SPD
05 Florian Kußmann (Timo Breininger), FDP
06 Isabell Fuhrmann (Jori Fesser), DIE LINKE
07 Uwe Olschenka (Gerhard Bühler), ÖDP
09 Lea Schöllkopf (Claudia Joerger) Die PARTEI
10 Christiane Fuchs (Sylvia Rolke), FREIE WÄHLER
14 Nikolai Graf-Rüssel (Kerstin Lang), dieBasis
17 Holger Krahn (Jonas Piknias), KlimalisteBW
20 Tobias Romberg (Bernhard Merzenich), W2020
21 Lukas Siering (Manuel Mollenhauer) Volt

Die fehlenden Nummern in der Auflistung zeigen an, dass nicht alle in allen Wahlkreisen kandidieren, z.B. weil ihnen die Kandidat*innen fehlen.
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Sitzverteilung

Baden-Württemberg ist in 70 Wahlkreise aufgeteilt, wovon es 2 (Nr. 35 und 36) in Mannheim gibt.
Insgesamt sind 120 Sitze im Landtag zu vergeben. Diese werden nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen auf die Parteien verteilt, wobei nur die Parteien berücksichtigt werden, die die 5%-Hürde überschritten haben. Das Verfahren heißt Höchstzahlverfahren nach Saint-Laguë/Schepers und hat im Jahre 2011 das alte Verfahren nach d'Hondt abgelöst, weil es gerechter ist. Diese Art der Sitzverteilung nennt man Verhältniswahl. Die Wahl in BadenWürttemberg ist aber eine Mischung aus Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht - und um es richtig kompliziert zu machen, kommen jetzt noch die 4 Regierungsbezirke Karlsruhe, Freiburg, Stuttgart und Tübingen ins Spiel. Je nach Stimmzahl im jeweiligen bezirk werden die ermittelten Sitze für jede Partei auf diese Bezirke verteilt.

Nachdem das klar ist, geht es in die Wahlkreise. Der/die Kandidat*in mit den meisten Stimmen im Wahlkreis ist direkt gewählt. Das nennt man Mehrheitswahlrecht. Die restlichen 50 Abgeordneten kommen über das oben erklärte Verhältniswahlrecht hinzu. Da das aber nicht immer genau hinhaut, kommen noch sog. Ausgleichs- und Überhangmandate hinzu. Das hat in der aktuellen Wahlperiode dazu geführt, dass statt 120 tatsächlich 143 Abgeordnete im Landtag sitzen. Wir haben also ein ähnliches Problem wie der Bundestag, auch wenn es nicht ganz so gravierend ist.
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